In Deutschland muss jede Veränderung an einem Fahrzeug von einem anerkannten Sachverständigen abgenommen werden, bevor das Fahrzeug im Straßenverkehr genutzt werden darf! Nach § 19 Abs. 2 S. / Nr. 3 StVZA erlischt die Betriebserlaubnis nach Änderung der Motorelektronik. Das Fahren des Fahrzeuges im Straßenverkehr ohne Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, das fahren ohne Haftpflichtversicherung sogar eine Straftat. Das Fahrzeug muss nach einer Änderung der Motorelektronik zwingend einem Sachverständigen vorgeführt werden, um die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Jegliche Herstellergarantie erlischt, es kann zu höherem Verschleißt der betroffenen Bauteile führen. Garantie- und Gewährleistungsansprüche an den Hersteller werden durch diesen Eingriff abgelehnt! Sie sind nach der Änderung der Motorelektronik dazu aufgefordert, dem Hersteller bei eventuellen Garantie- und Gewährleistungsarbeiten im vorhinein über diese Änderung zu Informieren! Auch die Sachverständigen während einer TÜH/AU oder anderen Prüfungen des Fahrzeuges sind zu Informieren! Eine zusätzliche Tuning-Garantie ersetzt nicht den vollen Umfang der Herstellergarantie. Informieren Sie sich dabei auf unserer Webseite, welche Bauteile und Leistungen von der Tuning-Garantie abgedeckt sind.
PowerMod Performance ist verpflichtet Sie darüber zu Informieren